Entkernung

In der Regel bleibt im Rah­men der Entk­er­nung auss­chließlich die Fas­sade erhal­ten. Der Innen­bere­ich des Haus­es wird dage­gen in den Aus­gangszu­s­tand oder auch den Rohbauzu­s­tand gebracht. Ger­ade bei alten Gebäu­den gilt die Entk­er­nung als eine der wesentlichen Grund­la­gen für die anste­hende Sanierung, die durch den Ursprungszu­s­tand frei und nach indi­vidu­ellem Ermessen geplant wer­den kann.

Fachgerechte Aus­führung ist bei der Entk­er­nung entscheidend!

Ein Gebäude sollte ohne Fachken­nt­nisse nie in Eigen­regie entk­ernt wer­den. Bei allen Entk­er­nun­gen gilt es beispiel­sweise auf sta­tis­che Beson­der­heit­en zu acht­en. Darüber hin­aus müssen bauliche Beson­der­heit­en berück­sichtigt und eventuelle Risiken abge­wogen wer­den. Es stellt immer einen mas­siv­en baulichen Ein­griff dar, wenn Gebäude entk­ernt wer­den, denn ger­ade hier wird selb­st vor den tra­gen­den Ele­menten, die jedes Haus besitzt, kein Halt gemacht.

Vom Abbruch unter­schei­det sich die Entk­er­nung vor allem darin, dass grundle­gend das äußere Erschei­n­ungs­bild beste­hen bleibt. Sowohl kon­struk­tive Eigen­schaften als auch entsprechende Funk­tio­nen eines Gebäudes gehen beim Entk­er­nen natür­lich verloren.