Universal Blitz Service

Ihr Fam­i­lienun­ternehmen in Hildesheim seit 1997

Gegrün­det vom Vater der aktuellen Geschäft­sleitung, ist nun bere­its die 2. Gen­er­a­tion im Fam­i­lienun­ternehmen tätig und treibt durch inno­v­a­tive und mod­erne Ideen das Unternehmen voran.

Zuver­läs­sigkeit und ein­gelöste Ver­sprechen sind Dinge auf die wir viel Wert leg­en, wir denken, Sie auch.

Als erfahrenes und bewährtes Unternehmen in diesem Bere­ich sind wir der ide­ale Part­ner für Bauher­ren, Bau­un­ternehmen, Architek­ten und Bauträger.

Es bringt uns viel Freude, anderen Men­schen weit­er­helfen kön­nen und wir machen es immer wieder gerne.

Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es auch sind!

Geschäftsführer
Geschäfts­führer

Wir sind Haftpflichtversichert

Die gute Nachricht für den Fall eines Falles:

Wenn ein ganz­er Haus­stand bewegt wird, kann es immer mal zu kleineren Schä­den kom­men ( Türzargen, Wände vom Haus­flur, etc. ), ist ein Unternehmen nicht ver­sichert, kann es vorkom­men, das Sie bei Schä­den den Satz – das war doch schon – hören und es für diesen Umstand mit Sicher­heit einige “aufrichtige Zeu­gen” gibt. Fra­gen Sie vorher, damit später nicht Sie in der Haf­tung stehen.

Machen Sie eine Eigentumsübereignung

Wenn Sie einen kom­plet­ten Haus­stand auflösen möcht­en und ein Unternehmen damit beauf­tra­gen, emp­fiehlt es sich, alle Gegen­stände und Inhalte der Räum­lichkeit­en, schriftlich an das Entrüm­pelung­sun­ternehmen zu über­tra­gen. Als neuer Eigen­tümer, ist das Unternehmen für den Verbleib der Sachen ver­ant­wortlich. d.h. Sollte der Haus­rat unsachgemäß entsorgt wor­den sein (im net­ten Wäld­chen nebe­nan) und ist zu Ihnen zurück­ver­fol­gbar sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, da es nicht mehr Ihr Eigen­tum ist, das da gefun­den wurde.

Als neuer Eigen­tümer der Sachen ist das Unternehmen ver­plichtet, wirk­lich alle Gegen­stände aus den Räu­men / Haus zu ent­fer­nen, da sein Eigen­tum jet­zt in “fremder Umge­bung” lagert. Das schützt Sie vor eini­gen “Spezies” die sich nur die besten Sachen her­aus­pick­en wollen, um Sie dann auf dem wirk­lichen Müll sitzen zu lassen.

Sollte beim Umgang mit den Haus­rat andere Schaden zuge­fügt wer­den ( Hauswände oder park­ende Autos ) ist es nicht Ihr Eigen­tum, das den Schaden verur­sacht hat und Sie sind von jeglich­er Haf­tung ausgeschlossen.

Eigentumsübereignung